Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der „Thermomix®-Rezepte-Plattform“ (im Folgenden „Cookidoo®"), die von der Vorwerk International & Co. KmG, Verenastrasse 39, 8832 Wollerau, Schweiz (nachfolgend „Vorwerk“) unter www.cookidoo.de zur Verfügung gestellt werden und auf welcher Nutzer digitale Rezepte (nachfolgend „Rezepte“), die auf bestimmten Thermomix®-Küchengeräten (nachfolgend „Thermomix®-Küchengeräte“) oder mobilen Endgeräten ausgeführt bzw. angezeigt werden sowie weitere koch- und Thermomix®-bezogene Inhalte und Dienste (derartige Inhalte und Rezepte werden nachfolgend „Inhalte“ genannt, entsprechende Dienste nachfolgend „Dienste“) abonnieren können. Der Zugriff auf Cookidoo® erfolgt über die Website oder über Thermomix® Küchengeräte oder, sofern im Wohnsitzland des Nutzers angeboten, über die mobile Vorwerk App „Cookidoo“ (nachfolgend „App“). Diese Nutzungsbedingungen gelten für sämtliche Vereinbarungen zwischen Vorwerk und dem Nutzer (im Folgenden der „Nutzer“, beide im Folgenden „Parteien“ genannt) bezüglich Cookidoo® und der App.
Diese Nutzungsbedingungen gelten für jeden Zugriff auf und jede Nutzung von Cookidoo®, einschließlich des bloßen Zugriffs auf die Website, kostenpflichtige Abonnements (im Folgenden „kostenpflichtige Abonnements“) und für den Nutzer kostenlose Abonnements, wie z. B. Probezeiträume oder kostenlose Nutzungszeiträume, die dem Nutzer beispielsweise über Gutscheine zur Verfügung gestellt werden können (im Folgenden „kostenlose Abonnements“, kostenpflichtige und kostenlose Abonnements im Folgenden „Cookidoo®-Abonnements“). Vorwerk kann verschiedene Abonnementmodelle anbieten („Abonnementmodelle“). Die Abonnementmodelle können unterschiedliche Dienste und Cookidoo®-Funktionen beinhalten. Die Abonnementmodelle werden auf Cookidoo® beschrieben. Vorwerk behält sich das Recht vor, individuelle Abonnementmodelle anzubieten.
1.1.1 Die Nutzung von Cookidoo® ist nur nach vorheriger Registrierung möglich. Vorwerk behält sich das Recht vor, bestimmte Inhalte auch nicht registrierten Nutzern zur Verfügung zu stellen, wie etwa Rezeptvorschauen; die Verfügbarkeit solcher Inhalte liegt im alleinigen Ermessen von Vorwerk.
1.1.2 Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung richtige und vollständige Angaben zu machen. Sollten die Nutzerdaten unrichtig oder unvollständig sein oder werden, ist der Nutzer verpflichtet, diese Daten zu aktualisieren.
1.1.3 Der Nutzer verpflichtet sich, die für den Zugang zu Cookidoo® verwendeten Zugangsdaten („Zugangsdaten“) geheim zu halten. Darüber hinaus ist der Nutzer in Folge eines Verstoßes gegen obige Regelungen generell für alle Aktivitäten verantwortlich, die unter dem eigenen Cookidoo®-Konto stattfinden.
1.1.4 Mitglieder des Haushalts des Nutzers dürfen den Thermomix® benutzen, auch wenn die Haushaltsmitglieder dadurch das Cookidoo®-Konto des Nutzers verwenden. Die Verpflichtungen aus Abschnitt 1.1.3 und aus anderen Abschnitten dieser Nutzungsbedingungen gelten für Nutzer auch dann, wenn andere Mitglieder des Haushalts den Zugang zu Cookidoo® des jeweiligen Nutzers verwenden.
1.1.5 Der Nutzer ist nicht befugt, mehrere Cookidoo®-Konten zu erstellen.
1.1.6 Der Nutzer ist verpflichtet, Vorwerk unverzüglich über jede unbefugte Nutzung des Cookidoo®-Kontos oder sonstige Sicherheitslecks zu informieren, sobald der Nutzer von diesen Kenntnis erlangt.
1.1.7 Der Nutzer kann nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen die Inhalte und Dienste befristet in Form eines Cookidoo®-Abonnements abonnieren. Der jeweilige Preis für kostenpflichtige Abonnements wird dem Nutzer im Voraus angezeigt.
1.1.8 Sofern Rezepte für bestimmte Thermomix®-Küchengeräte konzipiert wurden, können und dürfen diese Rezepte nur mit den angegebenen Geräten und nicht mit anderen Thermomix®-Küchengeräten verwendet werden.
1.1.9 Der Nutzer ist nicht befugt:
(i) technische Beschränkungen von Cookidoo®, den Inhalten oder der App zu umgehen;
(ii) Cookidoo® oder die App zu hacken oder zu modifizieren;
(iii) Inhalte, insbesondere die Rezepte, zu verändern, es sei denn, Vorwerk hat dies ausdrücklich erlaubt;
(iv) Cookidoo® oder die App für Zwecke zu verwenden, die rechtswidrig oder nach diesen Nutzungsbedingungen untersagt sind, oder Cookidoo® in einer Weise zu verwenden, welche die Infrastruktur hinter Cookidoo® und der App beschädigen, unbrauchbar machen, überlasten oder beeinträchtigen könnte.
1.1.10 Vorwerk behält sich das Recht vor, die Bereitstellung der Infrastruktur hinter Cookidoo® und der App einzustellen, dies jedoch nicht vor Beendigung eines laufenden Cookidoo®-Abonnements. Vorwerk wird den Nutzer über eine solche Einstellung per E-Mail an die vom Nutzer angegebene Adresse informieren.
1.2.1 Die Bestimmungen der Nutzungsbedingungen, die sich auf die App beziehen, einschließlich dieses Abschnitts 1.2, gelten nur, wenn die App im Wohnsitzland des Nutzers verfügbar ist.
1.2.2 Der Nutzer kann die App von einem Store für mobile Apps („App Store“) beziehen, der von einem Dritten angeboten wird. Falls die App nicht kostenlos angeboten wird, wird dem Nutzer vorab der Kaufpreis für die App angezeigt. Entscheidet sich der Nutzer für den Kauf der App, muss der Nutzer den Kauf über eine entsprechende Funktion im App Store bestätigen.
1.2.3 Jegliche Vereinbarung in Bezug auf die Bereitstellung der App (z. B. in Form eines Kaufs oder kostenlos) ist eine separate Vereinbarung, die nicht von diesen Nutzungsbedingungen geregelt wird.
1.2.4 Einige Funktionen der App setzen eine aktive Internetverbindung des Mobilgeräts voraus und können ohne diese nicht genutzt werden. Im Zusammenhang mit der Nutzung solcher Funktionen der App über das Internet können abhängig vom Mobilfunkvertrag des Nutzers zusätzliche Kosten entstehen.
1.2.5 Die Nutzung der App erfordert ein kompatibles Smartphone oder ein anderes kompatibles Gerät.
1.3.1 Die Inhalte, insbesondere die Rezepte, aber auch weitere Inhalte wie Bilder und Videos, sowie die App sind urheberrechtlich geschützt.
1.3.2 Vorwerk räumt dem Nutzer hiermit ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, den Inhalt und die App während des Cookidoo®-Abonnements für die nach diesen Nutzungsbedingungen zulässigen Zwecke zu nutzen („Nutzungsrecht“). Der Nutzer darf den Inhalt und die App nur auf den dafür vorgesehenen Geräten herunterladen und nutzen. Dieses Nutzungsrecht berechtigt den Nutzer nicht dazu, die Bereitstellung bestimmter Rezepte oder anderer bestimmter Inhalte zu verlangen.
1.3.3 Vorwerk behält sich das Recht vor, die Verfügbarkeit unwesentlicher Teile der Inhalte, insbesondere bestimmter Rezepte, einzustellen. Davon unberührt bleiben wesentliche Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), welche in Abschnitt 6.1.3 definiert sind. Es wird immer eine Vielzahl von Rezepten auf Cookidoo® zur Verfügung stehen.
1.3.4 Der Nutzer darf Inhalte und die App nur insoweit vervielfältigen, als dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist.
1.3.5 Der Inhalt und die App dürfen vom Nutzer für eigene, nicht-kommerzielle Zwecke und nur in dem nach diesen Nutzungsbedingungen zulässigen Umfang genutzt werden. Eine kommerzielle Nutzung der Inhalte und der App bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Vorwerk. Die App und die Inhalte dürfen nicht kopiert, verkauft oder anderweitig vervielfältigt werden, es sei denn, Vorwerk hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3.6 Jegliche unberechtigte Nutzung ist nicht gestattet. Eine unberechtigte Nutzung umfasst insbesondere den Download von Inhalten durch andere technische Mittel als solche, die für diesen konkreten Zweck von Cookidoo® zur Verfügung gestellt werden, die Vervielfältigung von Inhalten oder der App außerhalb des in den Ziffern 1.3.4 und 1.3.5 beschriebenen Umfangs und die Übertragung von Inhalten oder der App an Dritte.
Für die Nutzung von Kundenrezepten (wie in Abschnitt 2.1.1 definiert und auf der Plattform als „Meine Kreationen“ bezeichnet, gelten die Bestimmungen dieses Abschnitts 2 zusätzlich zu den anderen Abschnitten dieser Nutzungsbedingungen, soweit die jeweilige Funktion Teil des Abonnementmodells des Nutzers ist.
2.1.1 Zusätzlich zu den (von Vorwerk zur Verfügung gestellten) Rezepten kann der Nutzer im Bereich Kundenrezepte von Cookidoo® eigene Rezepte erstellen, die aus Rezepttexten, ergänzenden Texten, Fotos und sonstigen Inhalten bestehen können (im Folgenden „Selbst erstellte Rezepte“). Der Nutzer kann dem Cookidoo®-Konto auch Rezepte hinzufügen, indem er über die Importfunktion Rezepttexte und Fotos von fremden Websites (nachfolgend „Importierte Rezepte“) oder von Cookidoo® (nachfolgend „Individualisierbare Vorwerk-Rezepte“) importiert. Selbst erstellte Rezepte, importierte Rezepte und Individualisierbare Vorwerk-Rezepte werden im Folgenden gemeinsam als „Kundenrezepte“ bezeichnet.
2.1.2 Vorbehaltlich des Abonnementmodells des Nutzers stellt Vorwerk dem Nutzer die technische Möglichkeit zur Verfügung, eigene Kundenrezepte entsprechend des Abonnementmodelles des Nutzers mit persönlichen Kontakten zu teilen bzw. von persönlichen Kontakten geteilte Kundenrezepte zu empfangen (im Folgenden: „Teilen von Kundenrezepten“ und „Geteilte Kundenrezepte“).
2.1.3 In Abhängigkeit vom Abonnementmodell können bestimmte Nutzer darüber hinaus Kundenrezepte allen anderen Nutzern auf Cookidoo® öffentlich zugänglich machen („Veröffentlichen“) (im Folgenden „Veröffentlichung von Kundenrezepten“ und „Veröffentlichte Kundenrezepte“). Die Veröffentlichung von Kundenrezepten kann weiteren Bedingungen unterliegen.
2.2.1 Der Nutzer, der Kundenrezepte erstellt, verändert oder importiert, ist für diese voll verantwortlich, insbesondere hinsichtlich ihres Inhalts und des Vorliegens ausreichender Nutzungsrechte. Der Nutzer ist für Kundenrezepte auch hinsichtlich der Sicherheit und des beabsichtigten Gebrauchs von Thermomix®-Küchengeräten bei der Verwendung von Kundenrezepten voll verantwortlich. Der Nutzer ist in diesem Zusammenhang insbesondere für die Einhaltung der von Vorwerk für das jeweilige Thermomix®-Küchengerät des Nutzers veröffentlichten allgemeinen Gebrauchs- und Sicherheitshinweise verantwortlich. Darüber hinaus behält sich Vorwerk das Recht vor, von dem Nutzer eine ausdrückliche Bestätigung der Inhaberschaft seiner Nutzungsrechte und der Einhaltung der in diesen Nutzungsbedingungen geregelten Vorgaben zur Verwendung von Cookidoo® zu verlangen.
2.2.2 Kundenrezepte werden nicht von Vorwerk, sondern von anderen Nutzern oder Dritten bereitgestellt. Daher ist bei der Verwendung dieser Kundenrezepte ein vernünftiges Maß an Vorsicht geboten. Vorwerk übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für den Inhalt und die Zulässigkeit der Kundenrezepte.
2.2.3 Die Pflichten und Verantwortlichkeiten von Vorwerk bezüglich der Kundenrezepte beschränken sich darauf, die Plattform zu betreiben und als reiner Hosting-Provider zu fungieren, der den Nutzern die Nutzung und den Austausch von Kundenrezepten ermöglicht. Ungeachtet der Ziffern 2.2.1, 2.4 und 4.1 unten behält sich Vorwerk das Recht vor, Maßnahmen nach Ziffer 4.2 zu ergreifen.
2.3.1 Mit der Erstellung und dem Import von Kundenrezepten räumt der Nutzer Vorwerk die jeweils erforderlichen Rechte an diesen (im Folgenden „Nutzungsrechte“) ein. Die Nutzungsrechte sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, auf den jeweils vom Nutzer bezeichneten Nutzungsumfang beschränkt (vgl. unten Ziffer 2.3.2), nicht-exklusiv, räumlich unbeschränkt eingeräumt, können von Vorwerk an Dritte übertragen oder unterlizenziert werden, soweit dies zum Betrieb von Cookidoo® erforderlich ist (insbesondere an verbundene Unternehmen von Vorwerk), und sind unentgeltlich. Sie sind zeitlich unbefristet und werden daher nicht zusammen mit einer Beendigung des Cookidoo®-Abonnements gekündigt, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
2.3.2 Die Nutzungsrechte umfassen, soweit nichts anderes bestimmt ist, im Rahmen des jeweiligen, nachfolgend definierten Nutzungsumfangs insbesondere das Recht, das Kundenrezept zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden, technisch oder redaktionell zu bearbeiten und durch Bild- und Tonträger wiederzugeben. Enthält das Kundenrezept den Namen oder andere personenbezogene Daten des Nutzers, so erstrecken sich die Nutzungsrechte auch auf diese. Der Umfang der Nutzungsrechte bezieht sich auf den folgenden Nutzungsumfang des Nutzers (im Folgenden „Nutzungsumfang“):
(i) Wenn ein Nutzer ein Kundenrezept zu seinem Cookidoo®-Konto hinzufügt, erstrecken sich die Nutzungsrechte auf das Cookidoo®-Konto des Nutzers, in dem das Kundenrezept gespeichert (vervielfältigt), verbreitet, zugänglich gemacht, gesendet usw. werden darf. Insoweit erlöschen die Nutzungsrechte ausschließlich mit der Beendigung des Cookidoo®-Abonnements des Nutzers.
(ii) Wenn ein Nutzer ein Kundenrezept teilt (Geteilte Kundenrezepte), erstrecken sich die Nutzungsrechte auch auf die Cookidoo®-Konten derjenigen Nutzer, mit denen das Kundenrezept geteilt wurde. Darüber hinaus räumt der Nutzer diesen anderen Nutzern Nutzungsrechte an dem Kundenrezept in dem in Ziffer 1.3 genannten Umfang ein. Die Laufzeit dieser Nutzungsrechte ist unabhängig vom Cookidoo®-Abonnement des Nutzers; Vorwerk kann daher den Empfängern solcher Kundenrezepte auch nach einer Beendigung des Cookidoo®-Abonnements des Nutzers weiterhin Zugang zu diesen Kundenrezepten gewähren.
(iii) Wenn ein Nutzer unter der Voraussetzung, dass dies technisch und rechtlich möglich ist, ein Kundenrezept für alle anderen Nutzer auf Cookidoo® veröffentlicht (Veröffentlichung von Kundenrezepten), gilt Ziffer (ii) entsprechend, erfasst jedoch die Cookidoo®-Konten aller anderen bestehenden und zukünftigen Nutzer. Darüber hinaus ist Vorwerk berechtigt, ein solches Kundenrezept zur Bewerbung von und Werbung für Cookidoo® zu nutzen und Dritten, z. B. Werbeagenturen, entsprechende Lizenzen für diese Zwecke zu erteilen.
2.4.1 Der Nutzer sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte zur Einräumung der Nutzungsrechte gemäß vorstehender Ziffer 2.3 verfügt und dass diese Rechteeinräumung weder gegen geltendes Recht verstößt noch die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt. Darüber hinaus haftet der Nutzer für alle Verstöße gegen die in den vorstehenden Ziffern 2.2.1 und 2.2.2 und in der Ziffer 4.1 genannten Pflichten und Verantwortlichkeiten.
2.4.2 Ungeachtet der Rechte nach geltendem Recht ist Vorwerk berechtigt, jedes Kundenrezept, das gegen die Pflichten des Nutzers nach den vorstehenden Ziffern 1.1, 2.2.1 sowie 2.3 in Verbindung mit Ziffer 4.2.5 verstößt, zu entfernen und zu sperren; ferner kann Vorwerk das Cookidoo®-Konto des Nutzers gemäß den nachfolgenden Ziffern 4.2.5 und 4.2.10 mit sofortiger Wirkung sperren und das Cookidoo®-Abonnement des Nutzers gemäß Ziffer 3.4.5 kündigen.
3.1.1 Der Nutzer kann die auf Cookidoo® angebotenen Inhalte und Dienste abonnieren.
3.1.2 Die Hauptmerkmale der Abonnementmodelle und der im jeweiligen Wohnsitzland angebotenen Cookidoo®-Funktionen, einschließlich des Preises, sind auf der Beschreibungsseite des jeweiligen Abonnementmodells aufgeführt.
3.1.3 Der Nutzer wählt zu Beginn des Bestellvorgangs das gewünschte Abonnementmodell aus.
3.1.4 Im Falle eines kostenpflichtigen Abonnements nimmt der Nutzer durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ das rechtsverbindliche Angebot von Vorwerk in Bezug auf das Cookidoo®-Abonnement an. Der Vertrag kommt unmittelbar nach dem Klick des Nutzers auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ zustande und wird wirksam. Der Nutzer erhält eine Bestätigung des Vertragsabschlusses per E-Mail.
3.2.1 Im Falle eines kostenpflichtigen Abonnements wird der Nutzer den vereinbarten Preis an Vorwerk zahlen.
3.2.2 Alle ausgewiesenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile, mit Ausnahme eventuell anfallender zusätzlicher Kreditkartengebühren, die von Dritten, wie z. B. Zahlungsanbietern, erhoben und von Vorwerk nicht in Rechnung gestellt werden. Der Nutzer kann sich bei dem jeweiligen Dritten über die anfallenden Kreditkartengebühren informieren.
3.2.3 Die Zahlung für ein kostenpflichtiges Cookidoo®-Abonnement wird am ersten Tag der Laufzeit des jeweiligen Abonnements, wie in der Beschreibung des Abonnementmodells angegeben, fällig. Bei kostenpflichtigen Cookidoo®-Abonnements mit unbefristeter Laufzeit wird die Zahlung am ersten Tag des jeweiligen Zahlungszeitraums, wie in der Beschreibung des Abonnementmodells angegeben, fällig. Einmalige Zahlungen sind mit Vertragsschluss fällig.
3.2.4 Die verfügbaren Zahlungsarten werden dem Nutzer vor jeder Bestellung mitgeteilt. Vorwerk bietet dem Nutzer an, per Kredit- oder Debitkarte (Mastercard oder Visa) oder mit zusätzlichen Zahlungsmethoden zu bezahlen, wenn diese auf Cookidoo® aufgeführt sind.
3.2.5 Vorwerk behält sich das Recht vor, eine Möglichkeit zur Bezahlung von Cookidoo®-Abonnements durch Prepaid-Gutscheine anzubieten. Prepaid-Gutscheine sind Gutscheine, die Kunden z. B. bei Vorwerk oder bei Händlern kaufen können. Kunden können die Gutscheine auf der lokalen Cookidoo®-Website des Landes einlösen, in dem sie die Gutscheine erworben haben. Wenn keine lokale Cookidoo®-Website für dieses Land existiert, können Kunden die Prepaid-Gutscheine auf der internationalen Cookidoo®-Website einlösen. Der Verkauf solcher Prepaid-Gutscheine kann den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Händlers unterliegen.
3.3.1 Im Falle eines kostenpflichtigen Abonnements wird das Cookidoo®-Abonnement nach der Bezahlung durch den Nutzer aktiviert. Bei Fehlschlagen des Zahlungsprozesses kann Vorwerk versuchen, die Zahlungen unter Verwendung der vereinbarten Zahlungsmethode erneut einzuziehen. Bei Zahlungsverzug wird Vorwerk den Nutzer hiervon in Kenntnis setzen und diesen zur Zahlung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Zahlung kann Vorwerk das kostenpflichtige Abonnement kündigen.
3.3.2 Im Falle eines kostenlosen Abonnements wird das Cookidoo®-Abonnement nach Einlösen des Gutscheins auf Cookidoo® durch den Nutzer aktiviert.
3.3.3 Die Einlösung von Gutscheinen für kostenlose Abonnements können zum Gegenstand zusätzlicher Bedingungen gemacht werden, die spätestens in Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins an den Nutzer kommuniziert werden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen zusätzlichen Bedingungen und diesen Nutzungsbedingungen haben die zusätzlichen Bedingungen Vorrang.
3.3.4 Für einige Cookidoo®-Funktionen ist Vorwerk auf bestimmte Partner und Drittanbieter („Partner“) angewiesen. Vorwerk kann daher diese Funktionen nicht ohne den jeweiligen Partner anbieten. Dies kann dazu führen, dass es Vorwerk nicht möglich ist, diese Funktionen anzubieten, wenn ein Dienst des Partners
(i) vorübergehend, insbesondere aufgrund von Ausfallzeiten, technischen Problemen oder höherer Gewalt; oder
(ii) dauerhaft, insbesondere aufgrund einer Einstellung der Dienste durch einen Partner
nicht verfügbar ist.
3.3.5 Vor dem Hintergrund der Ziffer 3.3.4 behält Vorwerk sich das Recht vor, die jeweiligen Funktionen im Falle von Ziffer 3.3.4 Satz 3 vorübergehend oder dauerhaft einzustellen.
3.3.6 Vorwerk behält sich das Recht vor, Cookidoo®-Funktionen bei Vorliegen eines triftigen Grundes zu ändern, z.B. wenn eine solche Änderung erforderlich ist, um Cookidoo® an eine neue technische Umgebung, an eine erhöhte Nutzerzahl oder aus anderen wichtigen betriebstechnischen Gründen anzupassen.
3.4.1 Der Nutzer kann die abonnierten Inhalte während der Laufzeit des Cookidoo®-Abonnements nutzen, es sei denn, das Cookidoo®-Konto des Nutzers wurde gemäß den Ziffern 4.2.5, 4.2.9, 4.2.10, 4.2.12 und 4.2.13 dieser Nutzungsbedingungen deaktiviert. Nach Beendigung des Cookidoo®-Abonnements stehen die abonnierten Inhalte dem Nutzer nicht mehr zur Verfügung.
3.4.2 Die folgenden Regelungen dieser Ziffer 3.4.2 (einschließlich der Ziffern 3.4.2.1 bis 3.4.2.5) gelten ausschließlich für Abonnements, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden. Die anschließenden Regelungen der Ziffer 3.4.3 (einschließlich der Ziffern 3.4.3.1 bis 3.4.3.5) gelten dahingegen ausschließlich für Abonnements, die am oder nach dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden.
3.4.2.1 Im Falle eines kostenpflichtigen Abonnements hat das Cookidoo®-Abonnement eine Mindestlaufzeit von einem Jahr, beginnend mit seiner Aktivierung, sofern nicht anders vereinbart. Vorwerk behält sich das Recht vor, zusätzlich eine Mindestlaufzeit von 30 Tagen oder eine andere Mindestlaufzeit anzubieten, sofern nicht anders vereinbart. In diesem Fall hat der Nutzer die freie Wahl zwischen den angebotenen Mindestlaufzeiten.
3.4.2.2 Sofern nicht anders vereinbart, verlängert sich ein kostenpflichtiges Abonnement am Ende der jeweiligen Mindestlaufzeit automatisch um weitere Laufzeiten, die jeweils der Mindestlaufzeit entsprechen, sofern keine Partei das kostenpflichtige Abonnement gem. Ziffer 3.4.2.5 kündigt. Der Nutzer erhält eine Woche vor der Verlängerung eines 30-Tage-Abonnements (sofern einschlägig) bzw. 30 Tage vor der Verlängerung des Jahresabonnements eine Erinnerungs-E-Mail über die bevorstehende Verlängerung. In dieser Erinnerungs-E-Mail wird Vorwerk den Nutzer unter anderem noch einmal auf die Bedeutung der Nichtvornahme der Kündigung des laufenden kostenpflichtigen Abonnements vor der Verlängerung hinweisen.
3.4.2.3 Die Verlängerung des kostenpflichtigen Abonnements gemäß Ziffer 3.4.2.2 hat kein zusätzliches Widerrufsrecht zur Folge. Das in Ziffer 5.2 genannte Widerrufsrecht gilt nur für den erstmaligen Vertragsschluss.
3.4.2.4 Im Falle einer Beendigung der Bereitstellung von Cookidoo®, wie in Abschnitt 1.1.10 dieser Nutzungsbedingungen erwähnt, findet keine automatische Verlängerung statt. Der Nutzer erhält dann eine Benachrichtigungs-E-Mail über die bevorstehende Beendigung und Einstellung von Cookidoo®.
3.4.2.5 Jede Partei kann das Cookidoo®-Abonnement jederzeit mit Wirkung zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigen.
3.4.3 Die folgenden Regelungen der Ziffern 3.4.3.1 bis 3.4.3.5 gelten ausschließlich für kostenpflichtige Abonnements, die am oder nach dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden.
3.4.3.1 Ein kostenpflichtiges Cookidoo®-Abonnement wird zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr abgeschlossen („erstes Vertragsjahr"). Nach Ablauf dieses Jahres verlängert sich das abgeschlossene Cookidoo®-Abonnement auf unbestimmte Zeit. Die ordentliche Kündigung des Abonnements richtet sich nach den folgenden Ziffern 3.4.3.3 bis 3.4.3.5.
3.4.3.2 Im Falle eines bestehenden kostenlosen Abonnements mit befristeter Laufzeit beginnt die Laufzeit eines kostenpflichtigen Abonnements (beispielsweise das erste Vertragsjahr) unmittelbar nach Ablauf des kostenlosen Abonnements, sofern nicht anders vereinbart.
3.4.3.3 Ein Abonnement im Sinne von Ziffer 3.4.3.1 kann von jeder Partei erstmalig jederzeit zum Ablauf des ersten Vertragsjahres mit einer Frist von einem Tag gekündigt werden. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung zum Ablauf des ersten Vertragsjahres und verlängert sich das Abonnement gemäß Ziffer 3.4.3.1 stillschweigend auf unbestimmte Zeit, kann das Abonnement jederzeit, ebenfalls mit einer Frist von einem Tag zum Tag eines jeden Monats ordentlich gekündigt werden, der dem Tag des Vertragsabschlusses entspricht. Fällt der Tag des Vertragsabschlusses auf einen der letzten Tage des entsprechenden Monats und fehlt dieser Tag in dem Monat, in welchem das Abonnement gekündigt werden soll, so kann das Abonnement zum ersten Tag des darauffolgenden Monats gekündigt werden.
3.4.3.4 Die ordentliche Kündigung nach Ziffer 3.4.3.3 muss bis zum Ablauf des Tags erfolgen, der dem Tag vorangeht, zu dem sie wirksam werden soll. Rückwirkende Kündigungen sind nicht möglich.
Beispiel: Bei Vertragsabschluss am 31. Januar ist eine Kündigung erstmalig zum Ablauf des ersten Vertragsjahres mit Frist von einem Tag möglich. Diese ist also zum 31. Januar des darauffolgenden Jahres möglich, wobei Vorwerk die Kündigung bis zum 30. Januar zugehen muss. Erfolgt diese Kündigung zum 31. Januar nicht, ist die nächste Kündigung zum 1. März möglich. Diese muss Vorwerk bis zum 28. bzw. 29. Februar zugehen.
3.4.3.5 Im Falle einer ordentlichen Kündigung des Abonnements wird Vorwerk dem Nutzer etwaig im Voraus gezahlte Vergütung anteilig für die Zeit nach Wirksamwerden der Kündigung erstatten. Dem Nutzer werden wegen dieser Rückzahlung keine Entgelte berechnet.
3.4.4 Der Nutzer kann die Kündigung eines jeden Cookidoo®-Abonnements, einschließlich eines kostenpflichtigen Abonnements, über Cookidoo® selbst vornehmen. Die Kündigung kann auch über den Cookidoo®-Kundenservice auf der Grundlage der auf Cookidoo® genannten Kontaktinformationen erfolgen.
3.4.5 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
3.4.6 Wird ein kostenloses Abonnement aktiviert, ohne dass ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen wurde, so endet das kostenlose Abonnement mit dessen Ablauf. Andernfalls schließt sich dem kostenlosen Abonnement das kostenpflichtige Abonnement an.
3.4.7 Im Falle eines bestehenden kostenpflichtigen Abonnements beginnt ein kostenloses Abonnement nach Ablauf eines etwaigen, zum Zeitpunkt der Aktivierung laufenden vorausbezahlten Zeitraums. Für die Laufzeit des kostenlosen Abonnements fällt keine Vergütung an. Während dieser Laufzeit gelten die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen für kostenlose Abonnements sowie etwaige zusätzliche Bedingungen im Sinne von Ziffer 3.3.3. Nach Ablauf des kostenlosen Abonnements gelten wieder die Bedingungen des bestehenden kostenpflichtigen Abonnements.
Die folgenden Inhalte sind auf Cookidoo® verboten („Verbotene Inhalte“):
(i) Inhalte, die persönliche Beleidigungen, Diskriminierung, Verleumdung, vulgäre, sexuelle und obszöne Sprache, Bilder oder ähnliche Ausdrücke oder Grafiken enthalten, die andere Menschen verletzen können;
(ii) Inhalte, die irreführend, diskriminierend oder betrügerisch sind (z. B. fehlerhafte Inhalte (wenn Fakten angegeben werden));
(iii) Spam, d. h. Inhalte, die mehrfach identisch gepostet wurden;
(iv) Viren, Schadcode, Software, Skripte, Dateien und andere Mechanismen/Techniken, die geeignet sind, Cookidoo® oder seine Nutzer, deren Geräte/verwendete Software auszuspionieren, anzugreifen, lahmzulegen oder anderweitig zu beeinträchtigen oder eine solche Beeinträchtigung zu unterstützen;
(v) Verletzung der Marken oder sonstiger Kennzeichenrechte bzgl. Thermomix® oder Cookidoo®, eines verbundenen Vorwerk-Produkts oder der Rechte von oder vertraglichen Beschränkungen gegenüber Dritten. Der Nutzer hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die Kundenrezepte nicht gegen die Nutzungsbedingungen einer Website Dritter verstoßen;
(vi) Verkaufs- und Demonstrationsangebote oder Schleichwerbung für Dienstleistungen oder ein Produkt. Insbesondere ist es nicht gestattet, zu diesem Zweck auf externe Internetseiten zu verlinken;
(vii) Rezepte, die Zutaten oder Anweisungen enthalten, die dem Nutzer, anderen Nutzern, dem Thermomix®-Küchengerät oder der Gesundheit oder dem Eigentum Dritter Schaden zufügen können;
(viii) Sachfremde Inhalte (z. B. Rezepte mit anderen Inhalten als Kochrezepten für Lebensmittel und Getränke für den menschlichen Verzehr (mit Anleitungen und Tipps zu Zutaten und deren Zubereitung) sowie ein Foto des jeweiligen Gerichts);
(ix) Inhalte, die Anleitungen zur Umgehung von z. B. Sicherheits- und Schutzmaßnahmen sowie der richtigen Verkaufskanäle oder zur verbotenen gemeinsamen Nutzung von Konten, Hinweise auf Preisfehler o. ä. oder Links zu externen Rezepten enthalten.
(x) Inhalte, die sexuell eindeutiges Material, Gewalt oder illegale Aktivitäten fördern;
(xi) Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen, z. B. terroristische Inhalte, Inhalte, die gegen Verbraucher- oder Jugendschutzgesetze verstoßen, Urheberrechtsverletzungen, rechtswidrige, nicht einvernehmliche Weitergabe von privaten Bildern;
(xii) Inhalte, die gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen;
(xiii) Links, die zu den vorstehend beschriebenen Inhalten führen.
4.2.1 Zur Durchsetzung der Regelungen aus der Ziffer 4.1 kann Vorwerk die im Folgenden beschriebenen Moderationsmaßnahmen ergreifen.
4.2.2 Unmittelbar nach der Veröffentlichung können die Inhalte automatisch durch Filter regelbasiert überprüft werden. Diese regelbasierten Filter zielen darauf ab, Verbotene Inhalte zu erkennen. Wenn die Filter Inhalte erkennen, die eine sehr hohe Bedrohung oder einen offensichtlichen Verstoß darstellen, können die betreffenden Inhalte verschwinden. Werden Inhalte, die von ein und demselben Nutzer hochgeladen wurden, wiederholt gelöscht, kann der Nutzer nach einer vorherigen Warnung automatisch gesperrt werden. Darüber hinaus können Inhalte von einem Vorwerk-Moderator manuell überprüft werden, um eine nutzerfreundliche Umgebung zu gewährleisten.
4.2.3 Eine manuelle Überprüfung der Inhalte durch einen Vorwerk-Moderator findet auch dann statt, wenn der Inhalt von einem Nutzer über die Hinweisfunktion oder ein anderes Meldetool gemeldet wurde („Meldender Nutzer“). Nach dem Absenden der Meldung erhält der Meldende Nutzer eine Empfangsbestätigung über den Eingang der Meldung, sofern die Meldung elektronische Kontaktdaten enthält, und der Inhalt ist für den Meldenden Nutzer nicht mehr sichtbar, kann aber noch anderen Nutzern angezeigt werden, bis er aufgrund eines Verfahrens zur Moderation von Inhalten entfernt wird. Falls der Meldende Nutzer Inhalte gemeldet hat, die als rechtswidrige Inhalte angesehen werden, wird er über die Entscheidung von Vorwerk in Bezug auf die Informationen, auf die sich die Meldung bezieht, benachrichtigt und Vorwerk weist dabei auf die möglichen Rechtsbehelfe gegen diese Entscheidung hin.
4.2.4 Moderatoren können auch manuell nach Verbotenen Inhalten suchen.
4.2.5 Vorwerk ist bestrebt, ein nutzerfreundliches Umfeld auf Cookidoo® zu schaffen. Daher kann Vorwerk geeignete Maßnahmen gegen verbotene Inhalte ergreifen. Dazu gehören:
(i) Entfernen von Inhalten;
(ii) Vorübergehendes Sperren von Nutzern für eine oder mehrere Funktionen oder den Dienst (Time-Out);
(iii) Dauerhaftes Sperren von Nutzern für eine oder mehrere Funktionen oder den Dienst (Nutzersperre).
4.2.6 Vorwerk entscheidet frei von Willkür und objektiv auf der Grundlage der Vorwerk zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Informationen, ob ein Inhalt zu den nach Ziffer 4.1 Verbotenen Inhalten gehört.
4.2.7 Die Maßnahmen, die Vorwerk gegen Verbotene Inhalte ergreift, richten sich in erster Linie nach der Art (z. B. Straftaten), der Schwere (z. B. Androhung von Tod oder Gewalt), der Häufigkeit (bezogen auf die Gesamtzahl der einzelnen Informationen und bezogen auf einen bestimmten Zeitraum), den Folgen (z. B. ob ein anderer Nutzer geschädigt oder beeinträchtigt wurde, wie viele andere Nutzer und ob marginalisierte Gruppen betroffen waren) sowie der Absicht des handelnden Nutzers, soweit diese erkennbar ist. Vorwerk wird in objektiver, nicht-diskriminierender und verhältnismäßiger Weise handeln und dabei die Rechte und berechtigten Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigen.
4.2.8 Stellt Vorwerk Verbotene Inhalte fest, werden diese in jedem Fall gelöscht, da Vorwerk nur so sicherstellen kann, dass andere Nutzer Verbotene Inhalte nicht wahrnehmen können.
4.2.9 Bei schwerwiegenden oder mehrfachen Verstößen gegen geltendes Recht oder diese Nutzungsbedingungen kann Vorwerk nach vorheriger Warnung auch eine vorübergehende Sperrung (in der Regel für mehrere Tage) verhängen, deren Dauer von der Schwere und Häufigkeit der Verstöße abhängt. Je nach den soeben genannten Kriterien kann sich die vorübergehende Sperrung nur auf eine oder mehrere Funktionen oder auf den gesamten Cookidoo®-Dienst beziehen.
4.2.10 Ein dauerhaftes Sperren (inkl. des Sperrens einer nachfolgenden Registrierung oder eines nachfolgenden Cookidoo®-Accounts) ist der Ausnahmefall und kommt nur nach vorheriger Warnung und bei besonders schwerwiegenden oder häufigen Verstößen in Betracht (z. B. wenn Nutzer einen Spam-Bot verwenden, der innerhalb weniger Sekunden eine Vielzahl von Kundenrezepten mit Werbung versendet). Je nach den soeben genannten Kriterien kann sich ein solches dauerhaftes Sperren nur auf eine oder mehrere Funktionen oder auf den Cookidoo®-Service insgesamt beziehen.
4.2.11 Wenn Vorwerk die vorgenannten Maßnahmen ergreift, wird Vorwerk die Entscheidung stets gegenüber dem betroffenen Nutzer begründen („Begründung“), sofern Vorwerk die entsprechenden elektronischen Kontaktdaten bekannt sind. Vorwerk wird erläutern, welche Einschränkung Vorwerk vornimmt, die Tatsachen und Umstände, auf die sich die Entscheidung stützt, gegebenenfalls Angaben über den Einsatz automatisierter Mittel bei der Entscheidungsfindung, ein Verweis auf die Rechtsgrundlage oder die betreffende vertragliche Bestimmung und Vorwerk wird den Nutzer über die zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe in Bezug auf die Entscheidungen informieren.
4.2.12 Vorwerk kann einen Nutzer auch dann für einen angemessenen Zeitraum und nach vorheriger Warnung vorübergehend sperren, wenn ein Nutzer über die in Ziffer 4.2.3 genannte Hinweisfunktion häufig Meldungen oder Beschwerden einreicht, die offensichtlich unbegründet sind. Die Entscheidung von Vorwerk über die Sperrung richtet sich nach der Art (z. B. Hinweise ohne Bezug zu Verbotenen Inhalten oder Entscheidungen zur Moderation von Inhalten), der Schwere (z. B. Belästigung, Verleumdung), der Häufigkeit (bezogen auf die Gesamtzahl der Meldungen und Beschwerden und bezogen auf einen bestimmten Zeitraum), den Folgen (z. B. Störung von Diensten und Vorwerk-Mitarbeitern, Entscheidungen zur Moderation von Inhalten zu Lasten Dritter) sowie der Absicht des handelnden Nutzers, soweit diese erkennbar ist.
4.2.13 Es ist zu beachten, dass Vorwerk auch dann Maßnahmen gegen Nutzer oder Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen, ergreifen kann, wenn die zuständigen nationalen Justiz- oder Verwaltungsbehörden auf der Grundlage des geltenden Rechts eine Anordnung zum Vorgehen gegen einen Nutzer oder einen oder mehrere bestimmte rechtswidrige Inhalte erlassen haben. In diesem Fall wird Vorwerk dem betroffenen Nutzer keine von uns verfasste Begründung, wie in Ziffer 4.2.11 erläutert, zusenden, sondern den betroffenen Nutzer über die erhaltene Anordnung und deren Ausführung informieren. Der betroffene Nutzer erhält außerdem eine Begründung der zuständigen nationalen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde und wird über die Rechtsbehelfsmöglichkeiten und die Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs der Anordnung informiert.
4.2.14 Erhält Vorwerk Kenntnis von Informationen, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer oder mehrerer Personen darstellt, begangen wurde, begangen wird oder begangen werden könnte, wird Vorwerk unverzüglich die zuständigen Strafverfolgungs- oder Justizbehörden über den Verdacht von Vorwerk informieren und alle verfügbaren relevanten Informationen zur Verfügung stellen.
5.1.1 Die folgenden Angaben und Bestimmungen sind nach geltendem Recht in einigen Ländern zwingend erforderlich.
5.1.2 Die Angebote von Vorwerk sind rechtsverbindlich.
5.1.3 Für den Vertragsabschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
5.1.4 Die wesentlichen Vertragsdaten, wie Vertragslaufzeit und Vergütung, werden von Vorwerk in elektronischer Form gespeichert und dem Nutzer über Cookidoo® zugänglich gemacht. Zusätzlich wird dem Nutzer eine elektronische Kopie seines Vertrages zusammen mit diesen Nutzungsbedingungen per E-Mail zugesandt.
5.1.5 Die auf Cookidoo® zur Verfügung gestellten Rezepte dienen nur zu Informationszwecken, und alle Speisen, die auf der Grundlage dieser Rezepte zubereitet werden, können in Abhängigkeit von einer Reihe von unterschiedlichen Faktoren (z. B. Qualität und Zusammensetzung der verwendeten Produkte, Wetter, Umgebung, Fachwissen und Techniken des Nutzers usw.) variieren. Vorwerk sichert keine Endergebnisse zu.
5.1.6 Dem Nutzer stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, die gegebenenfalls gelten.
Für die kostenpflichtigen Abonnements gilt die folgende Widerrufsbelehrung:
Hinweise zum Widerruf
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Vorwerk International & Co. KmG, Verenastrasse 39, 8832 Wollerau, Schweiz; E-Mail: cookidoo@vorwerk.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An:
Vorwerk International & Co. KmG, Verenastrasse 39, 8832 Wollerau, Switzerland
E-Mail: cookidoo@vorwerk.de
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*), -
– Bestellt am (*)/erhalten am (*),
– Name des/der Verbraucher(s),
– Adresse des/der Verbraucher(s),
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilungen auf Papier),
– Datum
__________
(*) Unzutreffendes streichen
6.1.1 Jede Haftung von Vorwerk, insbesondere für etwaige Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, richtet sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs ausschließlich nach dieser Ziffer 6.1.
6.1.2 Vorwerk haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Vorwerk haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
6.1.3 Liegt kein Fall von Ziffer 6.1.2 vor, haftet Vorwerk nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch begrenzt auf die typischen, vorhersehbaren Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf, also solche Rechte und Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich sind.
6.1.4 Die Haftungsbeschränkung gilt entsprechend auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Vorwerk.
6.1.5 Eine etwaige Haftung von Vorwerk für abgegebene Garantien oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch Ziffer 6.1.3 unberührt.
6.1.6 Vorwerk haftet nicht für Rezepte und sonstige Verwendungsempfehlungen, wenn und soweit Verwendungs- und Sicherheitshinweise nicht beachtet werden.
6.1.7 Alle Inhalte, die von Vorwerk auf Cookidoo® veröffentlicht werden, werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Vorwerk übernimmt jedoch keine Gewähr für die technische Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Inhalte.
6.1.8 Obwohl Vorwerk bemüht ist, den Nutzern einen reibungslosen Ablauf auf Cookidoo® zu gewährleisten, gewährleistet oder garantiert Vorwerk nicht, dass Cookidoo® jederzeit ohne Unterbrechung verfügbar ist. Bei Vorwerk können z.B. Hardware-, Software- oder andere Probleme auftreten, die planmäßige oder außerplanmäßige Wartungsarbeiten an Cookidoo® und der App erforderlich machen können, was zu Ausfallzeiten, Unterbrechungen, Ausfällen, Verzögerungen, Unterbrechungen oder Fehlern führen kann („Unterbrechungen“). Vorwerk übernimmt keine Haftung für Verluste, Schäden oder Unannehmlichkeiten, die dadurch entstehen, dass der Nutzer auf Cookidoo® und die App oder auf eine Funktion derselben während jeglicher Unterbrechungen nicht zugreifen oder diese nicht nutzen kann.
6.2.1 Vorwerk behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern, falls dies aufgrund der Weiterentwicklung von Cookidoo® oder der App oder aufgrund der Implementierung neuer Funktionalitäten erforderlich wird.
6.2.2 Das vorstehende Recht schließt Bestimmungen aus, die die vertraglichen Hauptpflichten der Parteien festlegen. Sie werden nicht auf die in diesem Abschnitt beschriebene Weise geändert.
6.2.3 Vorwerk wird dem Nutzer die geänderten Bedingungen vor deren Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) mitteilen. Auf neue Bestimmungen wird Vorwerk den Nutzer ebenso ausdrücklich hinweisen wie auf den geplanten Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Bedingungen.
6.2.4 Gleichzeitig wird Vorwerk dem Nutzer eine angemessene, mindestens sechswöchige Frist zur fristlosen Kündigung der auf diesen Nutzungsbedingungen basierenden Verträge einräumen, falls der Nutzer mit den geänderten Nutzungsbedingungen nicht einverstanden ist. Im Falle einer solchen außerordentlichen Kündigung des Cookidoo®-Abonnements werden bereits gezahlte Gebühren für die Restlaufzeit zurückerstattet. Kündigt der Nutzer nicht innerhalb der vorgenannten Frist, gelten die geänderten Bedingungen ab dem in der Benachrichtigungs-E-Mail gemäß Ziffer 6.2.3 oben genannten geplantem Datum.
6.2.5 Die Kündigung hat schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail an cookidoo@vorwerk.de) zu erfolgen. Bei Bekanntgabe der geänderten Nutzungsbedingungen wird Vorwerk den Nutzer auf das Kündigungsrecht, die geltende Kündigungsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen.
6.3.1 Die Auslegung dieser Nutzungsbedingungen unterliegt schweizerischem Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des UN-Kaufrechts (CISG). Etwaige anwendbare Bestimmungen über die Beschränkung der Rechtswahl sowie die Anwendbarkeit zwingender Vorschriften und Regeln der öffentlichen Ordnung des Staates, in dem der Nutzer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
6.3.2 Sollte sich eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen aus irgendeinem Grund als unwirksam erweisen, werden die Parteien die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen bleiben hiervon unberührt.
6.3.3 Die Nutzung von Cookidoo®, der Inhalte und der Dienste ist nur für den persönlichen und häuslichen Gebrauch bestimmt und nicht für den kommerziellen Gebrauch.
6.3.4 Vorwerk ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle für Verbraucher teilzunehmen.