Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der "Thermomix®-Rezepte-Plattform" (im Folgenden "Cookidoo®"), die von der Vorwerk International & Co. KmG, Verenastrasse 39, 8832 Wollerau, Schweiz (nachfolgend "Vorwerk") unter www.cookidoo.de zur Verfügung gestellt werden und auf welcher Nutzer digitale Rezepte, die auf bestimmten Thermomix®-Küchengeräten (einschließlich des Thermomix Friend®-Küchengeräts; nachfolgend "Thermomix®-Küchengeräte") oder mobilen Endgeräten ausgeführt bzw. angezeigt werden (nachfolgend "Rezepte") sowie weitere koch- und Thermomix®-bezogene Inhalte und Dienste (derartige Inhalte und Rezepte werden nachfolgend "Inhalte" genannt, entsprechende Dienste nachfolgend "Dienste") abonnieren können. Der Zugriff auf Cookidoo® erfolgt über die Website oder, sofern im Wohnsitzland des Nutzers angeboten, über die mobile Vorwerk App "Cookidoo" (nachfolgend "App"). Diese Nutzungsbedingungen regeln sämtliche Vereinbarungen, die zwischen Vorwerk und dem Nutzer (im Folgenden der "Nutzer", beide im Folgenden "Parteien" genannt) im Zusammenhang mit Cookidoo® und der App getroffen werden.
Diese Nutzungsbedingungen gelten für jeden Zugriff und jede Nutzung von Cookidoo®, einschließlich des bloßen Zugriffs auf die Website, kostenpflichtige Abonnements (im Folgenden "kostenpflichtige Abonnements") und für den Nutzer kostenlose Abonnements, wie z. B. Probezeiträume oder kostenlose Nutzungszeiträume, die dem Nutzer beispielsweise über Gutscheine zur Verfügung gestellt werden können (im Folgenden "kostenlose Abonnements", kostenpflichtige und kostenlose Abonnements im Folgenden "Cookidoo®-Abonnements"). Vorwerk kann verschiedene Abonnementmodelle anbieten. Die Abonnementmodelle können unterschiedliche Dienste und Cookidoo®-Funktionen beinhalten. Ein Abonnementmodell kann ein kostenpflichtiges Abonnement oder ein kostenloses Abonnement sein ("Abonnementmodell"). Die Abonnementmodelle werden auf Cookidoo® beschrieben. Vorwerk behält sich das Recht vor, individuelle Abonnementmodelle anzubieten.
1.1.1 Die Nutzung von Cookidoo® ist nur nach vorheriger Registrierung möglich. Vorwerk behält sich das Recht vor, bestimmte Inhalte auch nicht registrierten Nutzern zur Verfügung zu stellen, wie etwa Rezeptvorschauen; die Verfügbarkeit solcher Inhalte liegt im alleinigen Ermessen von Vorwerk.
1.1.2 Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung richtige und vollständige Angaben zu machen. Sollten die Nutzerdaten unrichtig oder unvollständig sein oder werden, ist der Nutzer verpflichtet, diese Daten zu aktualisieren.
1.1.3 Der Nutzer verpflichtet sich, die für den Zugang zu Cookidoo® verwendeten Zugangsdaten ("Zugangsdaten") geheim zu halten. Darüber hinaus ist der Nutzer generell für alle Aktivitäten verantwortlich, die unter dem eigenen Konto stattfinden, einschließlich der Kontofreigabe, wie in Abschnitt 1.1.4 unten dargelegt.
1.1.4 Nutzer können ihre Cookidoo®-Konten mit anderen Mitgliedern ihres Haushalts teilen. Zu diesem Zweck können die Nutzer die Zugangsdaten mit diesen Personen teilen. Die Verpflichtungen aus Abschnitt 1.1.3 und aus anderen Abschnitten dieser Nutzungsbedingungen gelten für Nutzer auch dann, wenn andere Mitglieder des Haushalts den Zugang zu Cookidoo® des jeweiligen Nutzers nutzen.
1.1.5 Der Nutzer ist verpflichtet, Vorwerk unverzüglich über jede unbefugte Nutzung des Cookidoo®-Kontos oder sonstige Sicherheitsverletzungen zu informieren.
1.1.6 Der Nutzer kann nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen die Inhalte und Dienste für einen begrenzten Zeitraum in Form eines Cookidoo®-Abonnements abonnieren. Der jeweilige Preis für kostenpflichtige Abonnements wird dem Nutzer im Voraus angezeigt.
1.1.7 Sofern Rezepte für bestimmte Thermomix®-Küchengeräte konzipiert wurden, können und dürfen diese Rezepte nur mit den angegebenen Geräten und nicht mit anderen Thermomix®-Küchengeräten verwendet werden.
1.1.8 Der Nutzer ist nicht befugt:
(i) technische Beschränkungen von Cookidoo®, den Inhalten oder der App zu umgehen;
(ii) Cookidoo® oder die App zu hacken oder zu modifizieren;
(iii) Inhalte, insbesondere die Rezepte, zu verändern, es sei denn, Vorwerk hat dies ausdrücklich erlaubt;
(iv) Cookidoo® oder die App für einen Zweck zu verwenden, der gesetzlich oder nach diesen Nutzungsbedingungen untersagt ist, oder Cookidoo® in einer Weise zu verwenden, welche die Infrastruktur hinter Cookidoo® und der App beschädigen, deaktivieren, überlasten oder beeinträchtigen könnte.
1.1.9 Vorwerk behält sich das Recht vor, die Bereitstellung der Infrastruktur hinter Cookidoo® und der App einzustellen, dies jedoch nicht vor Beendigung eines laufenden Cookidoo®-Abonnements. Vorwerk wird den Nutzer über eine solche Einstellung per E-Mail an die vom Nutzer angegebene Adresse informieren.
1.1.10 Vorwerk behält sich das Recht vor, den Zugang zu bestimmten Funktionen einzuschränken oder den Account des Nutzers zu sperren, falls der Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt.
1.2.1 Der Nutzer kann die App von einem Store für mobile Apps ("App Store") beziehen, der von einem Dritten angeboten wird. Falls die App nicht kostenlos angeboten wird, wird dem Nutzer vorab der Kaufpreis für die App angezeigt. Entscheidet sich der Nutzer für den Kauf der App, muss der Nutzer den Kauf über eine entsprechende Funktion im App Store bestätigen.
1.2.2 Jegliche Vereinbarung in Bezug auf die Bereitstellung der App (z. B. in Form eines Kaufs oder kostenlos) ist eine separate Vereinbarung, die nicht von diesen Nutzungsbedingungen geregelt wird.
1.2.3 Einige Funktionen der App setzen eine aktive Internetverbindung des Mobilgeräts voraus, d.h. einzelne Funktionen können ohne aktive Internetverbindung nicht genutzt werden. Im Zusammenhang mit der Nutzung solcher Funktionen der App über das Internet können abhängig vom Mobilfunkvertrag des Nutzers zusätzliche Kosten entstehen.
1.2.4 Die Nutzung der App erfordert ein kompatibles Smartphone oder ein anderes kompatibles Gerät.
1.3.1 Die Inhalte, insbesondere die Rezepte, aber auch weitere Inhalte wie Bilder und Videos, sowie die App sind urheberrechtlich geschützt.
1.3.2 Vorwerk räumt dem Nutzer hiermit ein zeitlich begrenztes, widerrufliches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, den Inhalt und die App für die nach diesen Nutzungsbedingungen zulässigen Zwecke zu nutzen ("Nutzungsrecht"). Der Nutzer darf den Inhalt und die App nur auf den dafür vorgesehenen Geräten herunterladen und nutzen.
1.3.3 Der Nutzer darf Inhalte und die App nur insoweit vervielfältigen, als dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist. Der Nutzer darf die Inhalte oder die App nicht an Dritte vermieten oder diesen anderweitig überlassen.
1.3.4 Der Inhalt und die App dürfen vom Nutzer für eigene, nicht-kommerzielle Zwecke und nur in dem nach diesen Nutzungsbedingungen zulässigen Umfang genutzt werden. Eine kommerzielle Nutzung der Inhalte und der App bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Vorwerk. Inhalte dürfen nicht kopiert, verkauft oder anderweitig vervielfältigt werden, es sei denn, Vorwerk hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3.5 Jede unberechtigte Nutzung, einschließlich der Vervielfältigung von Inhalten oder der App oder der Übertragung von Inhalten oder der App an Dritte, ist nicht gestattet.
2.0.1 Für die Nutzung des Dienstes "Kundenrezepte" (auf der Plattform als "Meine Kreationen" bezeichnet) gelten die Bestimmungen dieses Abschnitts 2 zusätzlich zu den anderen Abschnitten dieser Nutzungsbedingungen, soweit die jeweilige Funktion Teil des Abonnementmodells des Nutzers ist.
2.1.1 Zusätzlich zu den (von Vorwerk zur Verfügung gestellten) Rezepten kann der Nutzer im Bereich Kundenrezepte von Cookidoo® eigene Rezepte erstellen, die aus Rezepttexten, ergänzenden Texten, Fotos und sonstigen Inhalten bestehen können (im Folgenden "Selbst erstellte Rezepte"). Der Nutzer kann dem Cookidoo®-Konto auch Rezepte hinzufügen, indem er über die Importfunktion Rezepttexte und Fotos von fremden Websites importiert (nachfolgend "Importierte Rezepte\"). Selbst erstellte Rezepte und importierte Rezepte werden im Folgenden gemeinsam als "Kundenrezepte" bezeichnet.
2.1.2 Abhängig von den technischen und rechtlichen Möglichkeiten von Cookidoo® und vorbehaltlich des Abonnementmodells des Nutzers stellt Vorwerk dem Nutzer die technische Möglichkeit zur Verfügung, eigene Kundenrezepte mit einer im Abonnementmodell des Nutzers festgelegten Anzahl von persönlichen Kontakten zu teilen bzw. von persönlichen Kontakten geteilte Kundenrezepte zu empfangen (im Folgenden: "Teilen von Kundenrezepten" und "Geteilte Kundenrezepte"). Der Nutzer kann seinem Cookidoo®-Konto Geteilte Kundenrezepte hinzufügen; der Nutzer kann jedoch keine Geteilten Kundenrezepte teilen, die er von anderen Nutzern erhalten hat.
2.1.3 Darüber hinaus und abhängig von den technischen und rechtlichen Umsetzungsmöglichkeiten von Cookidoo® können bestimmte Nutzer Kundenrezepte allen anderen Nutzern auf Cookidoo® öffentlich zugänglich machen ("Veröffentlichen") (im Folgenden "Veröffentlichung von Kundenrezepten" und "Veröffentlichte Kundenrezepte"). Die Veröffentlichung von Kundenrezepten kann weiteren Bedingungen unterliegen.
2.2.1 Der Nutzer, der Selbst erstellte Rezepte erstellt oder Importierte Rezepte in sein Cookidoo®-Konto importiert, ist für diese voll verantwortlich, insbesondere hinsichtlich ihres Inhalts und des Vorliegens ausreichender Nutzungsrechte. Der Nutzer ist für Kundenrezepte auch hinsichtlich der Sicherheit und des beabsichtigten Gebrauchs von Thermomix®-Küchengeräten bei der Verwendung von Kundenrezepten voll verantwortlich. Der Nutzer ist in diesem Zusammenhang insbesondere für die Einhaltung der von Vorwerk für das jeweilige Thermomix®-Küchengerät des Nutzers veröffentlichten allgemeinen Gebrauchs- und Sicherheitshinweise verantwortlich.
2.2.2 Der Nutzer darf keine Kundenrezepte zu seinem Cookidoo®-Konto hinzufügen, sie teilen oder veröffentlichen, wenn
(i) es sich um andere Inhalte als Anleitungen und Tipps zu Zutaten und Zubereitung von Speisen und Getränken für den menschlichen Verzehr (einschließlich eines Fotos des jeweiligen Gerichts) handelt;
(ii) diese Zutaten oder Anweisungen enthalten, die dem Nutzer, anderen Nutzern, den Thermomix®-Küchengeräten oder der Gesundheit oder dem Eigentum Dritter Schaden zufügen können, ((i) und (ii) im Folgenden "Inhaltsbeschränkungen"); oder
(iii) diese Inhalte Dritter enthalten, die der Nutzer aus rechtlichen Gründen, u.a. aus regulatorischen Gründen, mangels geistiger Eigentumsrechte (z. B. Urheberrechte) oder aufgrund vertraglicher Beschränkungen gegenüber Dritten nicht verwenden, teilen oder veröffentlichen darf. Insbesondere hat der Nutzer darauf zu achten, dass der Import von Importierten Rezepten nicht gegen die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Drittanbieter-Website verstößt. Das Vorstehende gilt entsprechend für die Ergänzung oder Änderung von bereits bestehenden Kundenrezepten durch einen Nutzer.
2.2.3 Kundenrezepte werden nicht von Vorwerk, sondern von anderen Nutzern oder Dritten bereitgestellt. Daher ist bei der Verwendung dieser Kundenrezepte ein angemessenes Maß an Vorsicht geboten. Vorwerk übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für den Inhalt und die Zulässigkeit der Kundenrezepte.
2.2.4 Die Pflichten und Verantwortlichkeiten von Vorwerk bezüglich der Kundenrezepte beschränken sich darauf, die Plattform zu betreiben und als reiner Hosting-Provider zu fungieren, der den Nutzern die Nutzung und den Austausch von Kundenrezepten ermöglicht. Vorwerk hat die Kundenrezepte nicht auf ihren Inhalt und die Nutzungsrechte daran überprüft. Vorwerk haftet daher nicht für den Inhalt der Kundenrezepte oder die Rechte an diesen. Ungeachtet der Ziffern 2.2.1, 2.2.2 und 2.4 behält sich Vorwerk das Recht vor, ein Kundenrezept herunterzunehmen und zu sperren, nachdem Vorwerk darauf hingewiesen wurde, dass dieses Kundenrezept gegen die Inhaltsbeschränkungen (wie in Ziffer 2.2.2 definiert), gegen Rechte Dritter oder geltendes Recht verstoßen könnte. Die Benachrichtigung an Vorwerk kann über IP@vorwerk.ch erfolgen.
2.3.1 Mit der Erstellung und dem Import von Kundenrezepten räumt der Nutzer Vorwerk die jeweils erforderlichen Rechte an diesen (im Folgenden "Nutzungsrechte") ein. Die Nutzungsrechte sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, auf den jeweils vom Nutzer bezeichneten Nutzungsumfang beschränkt (vgl. unten Ziffer 2.3.2), nicht-exklusiv, räumlich unbeschränkt eingeräumt, können von Vorwerk an Dritte übertragen oder unterlizenziert werden, soweit dies zum Betrieb von Cookidoo® erforderlich ist (insbesondere an verbundene Unternehmen von Vorwerk), und sind unentgeltlich. Sie sind zeitlich unbegrenzt und werden daher nicht zusammen mit einer Beendigung des Cookidoo®-Abonnements gekündigt, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
2.3.2 Die Nutzungsrechte umfassen, soweit nichts anderes bestimmt ist, im Rahmen des jeweiligen, nachfolgend definierten Nutzungsumfangs insbesondere das Recht, das Kundenrezept zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden, technisch oder redaktionell zu bearbeiten und durch Bild- und Tonträger wiederzugeben. Sollten neue technische Möglichkeiten zur Nutzung des Kundenrezeptes bekannt werden, erstrecken sich die Nutzungsrechte auch auf diese. Enthält das Kundenrezept den Namen oder andere personenbezogene Daten des Nutzers, so erstrecken sich die Nutzungsrechte auch auf diese. Der Umfang der Nutzungsrechte bezieht sich auf den folgenden Nutzungsumfang des Nutzers (im Folgenden "Nutzungsumfang"):
2.3.2.1 Wenn ein Nutzer ein Kundenrezept zu seinem Cookidoo®-Konto hinzufügt, erstrecken sich die Nutzungsrechte auf das Cookidoo®-Konto des Nutzers, in dem das Kundenrezept gespeichert (vervielfältigt), verbreitet, zugänglich gemacht, gesendet usw. werden darf. Insoweit erlöschen die Nutzungsrechte ausschließlich mit der Beendigung des Abonnements des Nutzers.
2.3.2.2 Wenn ein Nutzer ein Kundenrezept teilt (Geteilte Kundenrezepte), erstrecken sich die Nutzungsrechte auch auf die Cookidoo®-Konten derjenigen Nutzer, mit denen das Kundenrezept geteilt wurde. Darüber hinaus räumt der Nutzer diesen anderen Nutzern Nutzungsrechte an dem Geteilten Kundenrezept in dem in Ziffer 1.3 genannten Umfang ein. Die Laufzeit dieser Nutzungsrechte ist unabhängig vom Cookidoo®-Abonnement des Nutzers; Vorwerk kann daher den Empfängern solcher Kundenrezepte auch nach einer Beendigung des Cookidoo®-Abonnements des Nutzers weiterhin Zugang zu diesen Kundenrezepten gewähren.
2.3.2.3 Wenn ein Nutzer ein Kundenrezept für alle anderen Nutzer auf Cookidoo® veröffentlicht (Veröffentlichung von Kundenrezepten), gilt Ziffer 2.3.2.2 entsprechend, erfasst jedoch die Cookidoo®-Konten aller anderen bestehenden und zukünftigen Nutzer. Darüber hinaus ist Vorwerk berechtigt, ein solches Kundenrezept zur Bewerbung von und Werbung für Cookidoo® zu nutzen und Dritten, z. B. Werbeagenturen, entsprechende Lizenzen für diese Zwecke zu erteilen.
2.4.1 Der Nutzer sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte zur Einräumung der Nutzungsrechte gemäß vorstehender Ziffer 2.3 verfügt und dass diese Rechteeinräumung weder gegen geltendes Recht verstößt noch die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt. Darüber hinaus haftet der Nutzer für alle Verstöße gegen die in den Ziffern 2.2.1 und 2.2.2 genannten Pflichten und Verantwortlichkeiten.
2.4.2 Ungeachtet seiner Rechte nach geltendem Recht ist Vorwerk berechtigt, jedes Kundenrezept, das gegen die Pflichten des Nutzers nach den vorstehenden Ziffern 2.2.1, 2.2.2 und 2.3 verstößt, herunterzunehmen und zu sperren; ferner kann Vorwerk das Konto des Nutzers gemäß Ziffer 1.1.10 mit sofortiger Wirkung sperren und das Cookidoo®-Abonnement des Nutzers gemäß Ziffer 3.5.5 kündigen.
3.1.1 Der Nutzer kann die auf Cookidoo® angebotenen Inhalte und Dienste abonnieren.
3.1.2 Die Hauptmerkmale der Abonnementmodelle, einschließlich des Preises, sind auf der Beschreibungsseite des jeweiligen Abonnementmodells aufgeführt.
3.1.3 Der Nutzer wählt zu Beginn des Bestellvorgangs das gewünschte Abonnementmodell aus.
3.1.4 Im Falle eines kostenpflichtigen Abonnements nimmt der Nutzer durch Anklicken des Buttons "Jetzt kaufen" das rechtsverbindliche Angebot von Vorwerk in Bezug auf das Cookidoo®-Abonnement an. Der Vertrag kommt unmittelbar nach dem Klick des Nutzers auf die Schaltfläche "Jetzt kaufen" zustande und wird wirksam. Der Nutzer erhält eine Bestätigung des Vertragsabschlusses per E-Mail. Der Beginn der Laufzeit des Cookidoo®-Abonnements richtet sich nach diesen Nutzungsbedingungen, sofern nicht anders vereinbart.
3.2.1 Gegebenenfalls verfügbare kostenlose Abonnements können beispielsweise über die erstmalige Verknüpfung eines neuen Thermomix®-Küchengeräts mit einem Cookidoo®-Konto oder durch Einlösung eines Gutscheines aktiviert werden.
3.2.2 Ein kostenloses Abonnement endet mit Ablauf des angegebenen Zeitraums, es sei denn, das Abonnementmodell des Nutzers sieht eine unbegrenzte Laufzeit vor.
3.2.3 Wird ein kostenloses Abonnement aktiviert, ohne dass ein kostenpflichtiges Abonnement besteht, so endet das kostenlose Abonnement mit dessen Ablauf; ein automatischer Übergang in ein kostenpflichtiges Abonnement erfolgt nicht.
3.2.4 Im Falle eines bestehenden kostenpflichtigen Abonnements beginnt ein kostenloses Abonnement nach Ablauf eines etwaigen, zum Zeitpunkt der Aktivierung laufenden vorausbezahlten Zeitraums. Für die Laufzeit des kostenlosen Abonnements fällt keine Vergütung an. Während dieser Laufzeit gelten die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen für kostenlose Abonnements sowie etwaige zusätzliche Bedingungen im Sinne von Ziffer 3.2.5. Nach Ablauf des kostenlosen Abonnements gelten wieder die Bedingungen des bestehenden kostenpflichtigen Abonnements.
3.2.5 Die Einlösung von Gutscheinen für kostenlose Abonnements kann zusätzlichen Bedingungen unterliegen, die dem Nutzer spätestens bei der Bereitstellung des Gutscheins mitgeteilt werden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den zusätzlichen Bedingungen und diesen Nutzungsbedingungen haben die zusätzlichen Bedingungen Vorrang.
3.3.1 Im Falle eines kostenpflichtigen Abonnements wird der Nutzer den vereinbarten Preis an Vorwerk zahlen.
3.3.2 Alle ausgewiesenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile, mit Ausnahme eventuell anfallender zusätzlicher Kreditkartengebühren, die von Dritten, wie z. B. Zahlungsanbietern, erhoben und von Vorwerk nicht in Rechnung gestellt werden. Der Nutzer kann sich bei dem jeweiligen Dritten über die anfallenden Kreditkartengebühren informieren.
3.3.3 Die Zahlung für ein kostenpflichtiges Cookidoo®-Abonnement wird am ersten Tag der Laufzeit des jeweiligen Abonnements, wie in der Beschreibung des Abonnementmodells angegeben, fällig. Bei kostenpflichtigen Cookidoo®-Abonnements mit unbegrenzter Laufzeit wird die Zahlung am ersten Tag des jeweiligen Zahlungszeitraums, wie in der Beschreibung des Abonnementmodells angegeben, fällig. Einmalige Zahlungen sind mit Vertragsschluss fällig.
3.3.4 Die verfügbaren Zahlungsarten werden dem Nutzer vor jeder Bestellung mitgeteilt. Vorwerk bietet dem Nutzer an, per Kredit- oder Debitkarte (Master Card oder Visa) oder mit zusätzlichen Zahlungsmethoden zu bezahlen, wenn diese auf Cookidoo® aufgeführt sind.
3.3.5 Vorwerk behält sich das Recht vor, eine Möglichkeit zur Bezahlung von Cookidoo®-Abonnements durch Prepaid-Gutscheine anzubieten. Prepaid-Gutscheine sind Gutscheine, die Kunden z. B. bei Vorwerk oder bei Händlern kaufen können. Kunden können die Gutscheine auf der lokalen Cookidoo®-Website des Landes einlösen, in dem sie die Gutscheine erworben haben. Wenn keine lokale Cookidoo®-Website für dieses Land existiert, können Kunden die Prepaid-Gutscheine auf der internationalen Cookidoo®-Website einlösen. Der Verkauf solcher Prepaid-Gutscheine kann den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Verkäufers unterliegen. Diese Nutzungsbedingungen gelten nicht für den Verkauf von Prepaid-Gutscheinen.
3.4.1 Im Falle eines kostenpflichtigen Abonnements wird das Cookidoo®-Abonnement nach der Bezahlung durch den Nutzer aktiviert.
3.4.2 Im Falle eines kostenlosen Abonnements wird das Cookidoo®-Abonnement aktiviert, nachdem der Nutzer den Registrierungsprozess auf Cookidoo® erfolgreich abgeschlossen hat.
3.5.1 Der Nutzer kann die abonnierten Inhalte während der Laufzeit des Cookidoo®-Abonnements nutzen, es sei denn, das Konto des Nutzers wurde gemäß dem obigen Abschnitt 1.1.10 dieser Nutzungsbedingungen deaktiviert. Nach Beendigung des Cookidoo®-Abonnements stehen die abonnierten Inhalte dem Nutzer nicht mehr zur Verfügung.
3.5.2 Die folgenden Regelungen dieser Ziffer 3.5.2 (einschließlich der Ziffern 3.5.2.1 bis 3.5.2.5) gelten ausschließlich für Abonnements, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden. Die anschließenden Regelungen der Ziffer 3.5.3 (einschließlich der Ziffern 3.5.3.1 bis 3.5.3.5) gelten dahingegen ausschließlich für Abonnements, die am oder nach dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden.
3.5.2.1 Im Falle eines kostenpflichtigen Abonnements hat das Cookidoo®-Abonnement eine Mindestlaufzeit von einem Jahr, beginnend mit seiner Aktivierung, sofern nicht anders vereinbart. Vorwerk behält sich das Recht vor, zusätzlich eine Mindestlaufzeit von 30 Tagen oder eine andere Mindestlaufzeit anzubieten, sofern nicht anders vereinbart. In diesem Fall hat der Nutzer die freie Wahl zwischen den angebotenen Mindestlaufzeiten.
3.5.2.2 Sofern nicht anders vereinbart, verlängert sich ein kostenpflichtiges Abonnement am Ende der jeweiligen Mindestlaufzeit automatisch um weitere Laufzeiten, die jeweils der Mindestlaufzeit entsprechen, sofern keine Partei das kostenpflichtige Abonnement gem. Ziffer 3.5.2.5 kündigt. Der Nutzer erhält eine Woche vor der Verlängerung eines 30-Tage-Abonnements (sofern einschlägig) bzw. 30 Tage vor der Verlängerung des Jahresabonnements eine Erinnerungs-E-Mail über die bevorstehende Verlängerung. In dieser Erinnerungs-E-Mail wird Vorwerk den Nutzer unter anderem noch einmal auf die Bedeutung der Nichtvornahme der Kündigung des laufenden kostenpflichtigen Abonnements vor der Verlängerung hinweisen.
3.5.2.3 Die Verlängerung des kostenpflichtigen Abonnements gemäß Ziffer 3.5.2.2 hat kein zusätzliches Widerrufsrecht zur Folge. Das in Ziffer 4.2 genannte Widerrufsrecht gilt nur für den erstmaligen Vertragsschluss.
3.5.2.4 Im Falle einer Beendigung der Bereitstellung von Cookidoo®, wie in Abschnitt 1.1.9 dieser Nutzungsbedingungen erwähnt, findet keine automatische Verlängerung statt. Der Nutzer erhält dann eine Benachrichtigungs-E-Mail über die bevorstehende Beendigung und Einstellung von Cookidoo®.
3.5.2.5 Jede Partei kann das Cookidoo®-Abonnement jederzeit mit Wirkung zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigen.
3.5.3 Die folgenden Regelungen der Ziffern 3.5.3.1 bis 3.5.3.5 gelten ausschließlich für kostenpflichtige Abonnements, die am oder nach dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden.
3.5.3.1 Ein kostenpflichtiges Cookidoo®-Abonnement wird zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr abgeschlossen ("erstes Vertragsjahr"). Nach Ablauf dieses Jahres verlängert sich das abgeschlossene Cookidoo®-Abonnement auf unbestimmte Zeit. Die ordentliche Kündigung des Abonnements richtet sich nach den folgenden Ziffern 3.5.3.3 bis 3.5.3.5.
3.5.3.2 Im Falle eines bestehenden kostenlosen Abonnements mit begrenzter Laufzeit beginnt die Laufzeit eines kostenpflichtigen Abonnements (beispielsweise das erste Vertragsjahr) unmittelbar nach Ablauf des kostenlosen Abonnements, sofern nicht anders vereinbart.
3.5.3.3 Ein Abonnement im Sinne von Ziffer 3.5.3.1 kann von jeder Partei erstmalig jederzeit zum Ablauf des ersten Vertragsjahrs mit einer Frist von einem Tag gekündigt werden. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung zum Ablauf des ersten Vertragsjahrs und verlängert sich das Abonnement gemäß Ziffer 3.5.3.1 stillschweigend auf unbestimmte Zeit, kann das Abonnement jederzeit, ebenfalls mit einer Frist von einem Tag zum Tag eines jeden Monats ordentlich gekündigt werden, der dem Tag des Vertragsabschlusses entspricht. Fällt der Tag des Vertragsabschlusses auf einen der letzten Tage des entsprechenden Monats und fehlt dieser Tag in dem Monat, in welchem das Abonnement gekündigt werden soll, so kann das Abonnement zum ersten Tag des darauffolgenden Monats gekündigt werden.
3.5.3.4 Die ordentliche Kündigung nach Ziffer 3.5.3.3 muss bis zum Ablauf des Tags erfolgen, der dem Tag vorangeht, zu dem sie wirksam werden soll. Rückwirkende Kündigungen sind nicht möglich.
Beispiel: Bei Vertragsabschluss am 31. Januar ist eine Kündigung erstmalig zum Ablauf des ersten Vertragsjahrs mit Frist von einem Tag möglich. Diese ist also zum 31. Januar des darauffolgenden Jahrs möglich, wobei Vorwerk die Kündigung bis zum 30. Januar zugehen muss. Erfolgt diese Kündigung zum 31. Januar nicht, ist die nächste Kündigung zum 1. März möglich. Diese muss Vorwerk bis zum 28. bzw. 29. Februar zugehen.
3.5.3.5 Im Falle einer ordentlichen Kündigung des Abonnements wird Vorwerk dem Nutzer etwaig im Voraus gezahlte Vergütung anteilig für die Zeit nach Wirksamwerden der Kündigung erstatten. Dem Nutzer werden wegen dieser Rückzahlung keine Entgelte berechnet.
3.5.4 Kündigungen von Abonnements müssen direkt über Cookidoo® oder in Schriftform oder Textform (z. B. per E-Mail an cookidoo@vorwerk.de) erklärt werden.
3.5.5 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
4.1.1 Die folgenden Angaben und Bestimmungen sind nach geltendem Recht in einigen Ländern zwingend erforderlich.
4.1.2 Die Angebote von Vorwerk sind rechtsverbindlich.
4.1.3 Für den Vertragsabschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
4.1.4 Die wesentlichen Vertragsdaten, wie Vertragslaufzeit und Vergütung, werden von Vorwerk in elektronischer Form gespeichert und dem Nutzer über Cookidoo® zugänglich gemacht. Zusätzlich wird dem Nutzer eine elektronische Kopie seines Vertrages zusammen mit diesen Nutzungsbedingungen per E-Mail zugesandt.
4.1.5 Die auf Cookidoo® zur Verfügung gestellten Rezepte dienen nur zu Informationszwecken, und alle Speisen, die auf der Grundlage dieser Rezepte zubereitet werden, können in Abhängigkeit von einer Reihe von unterschiedlichen Faktoren (z. B. Qualität und Zusammensetzung der verwendeten Produkte, Wetter, Umgebung, Fachwissen und Techniken des Nutzers usw.) variieren. Vorwerk sichert keine Endergebnisse zu.
4.1.6 Dem Nutzer stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, die gegebenenfalls gelten.
4.2.1 Für die kostenpflichtigen Abonnements gelten die folgenden Widerrufsbelehrungen:
4.2.2 Hinweise zum Widerruf
4.2.3 Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Vorwerk International & Co. KmG, Verenastrasse 39, 8832 Wollerau, Schweiz; E-Mail: cookidoo@vorwerk.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
4.2.4 Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An:
Vorwerk International & Co. KmG, Verenastrasse 39, 8832 Wollerau, Schweiz
E-Mail: cookidoo@vorwerk.de
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*), - Bestellt am (*)/erhalten am (*),
- Name des/der Verbraucher(s),
- Adresse des/der Verbraucher(s),
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilungen auf Papier),
- Datum __________ (*) nichtzutreffendes streichen
5.1.1 Jede Haftung von Vorwerk, insbesondere für etwaige Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, richtet sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs ausschließlich nach dieser Ziffer 5.1.
5.1.2 Vorwerk haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Vorwerk haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
5.1.3 Liegt kein Fall von Ziffer 5.1.2 vor, haftet Vorwerk nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch begrenzt auf die typischen, vorhersehbaren Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf, also solche Rechte und Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich sind.
5.1.4 Die Haftungsbeschränkung gilt entsprechend auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Vorwerk.
5.1.5 Eine etwaige Haftung von Vorwerk für abgegebene Garantien oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch Ziffer 5.1.3 unberührt.
5.1.6 Vorwerk haftet nicht für Rezepte und sonstige Verwendungsempfehlungen, wenn und soweit Verwendungs- und Sicherheitshinweise nicht beachtet werden.
5.1.7 Alle Inhalte, die von Vorwerk auf Cookidoo® und der App veröffentlicht werden, werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Vorwerk übernimmt jedoch keine Gewähr für die technische Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Inhalte.
5.2.1 Vorwerk behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern, falls dies aufgrund der Weiterentwicklung von Cookidoo® oder der App oder aufgrund der Implementierung neuer Funktionalitäten erforderlich wird.
5.2.2 Das vorstehende Recht schließt Bestimmungen aus, die die vertraglichen Hauptpflichten der Parteien festlegen. Sie werden nicht auf die in diesem Abschnitt beschriebene Weise geändert.
5.2.3 Vorwerk wird dem Nutzer die geänderten Bedingungen vor deren Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) mitteilen. Auf neue Bestimmungen wird Vorwerk den Nutzer ebenso ausdrücklich hinweisen wie auf den geplanten Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Bedingungen.
5.2.4 Gleichzeitig wird Vorwerk dem Nutzer eine angemessene, mindestens sechswöchige Frist zur fristlosen Kündigung der auf diesen Nutzungsbedingungen basierenden Verträge einräumen, falls der Nutzer mit den geänderten Nutzungsbedingungen nicht einverstanden ist. Im Falle einer solchen außerordentlichen Kündigung des Cookidoo®-Abonnements werden bereits gezahlte Gebühren für die Restlaufzeit zurückerstattet. Kündigt der Nutzer nicht innerhalb der vorgenannten Frist, gelten die geänderten Bedingungen ab dem in der Benachrichtigungs-E-Mail gemäß Ziffer 5.2.3 oben genannten geplantem Datum.
5.2.5 Die Kündigung hat schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail an cookidoo@vorwerk.de) zu erfolgen. Bei Bekanntgabe der geänderten Nutzungsbedingungen wird Vorwerk den Nutzer auf das Kündigungsrecht, die geltende Kündigungsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen.
5.3.1 Die Auslegung dieser Nutzungsbedingungen unterliegt schweizerischem Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des UN-Kaufrechts (CISG). Etwaige anwendbare Bestimmungen über die Beschränkung der Rechtswahl sowie die Anwendbarkeit zwingender Vorschriften und Regeln der öffentlichen Ordnung des Staates, in dem der Nutzer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
5.3.2 Sollte sich eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen aus irgendeinem Grund als unwirksam erweisen, werden die Parteien die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen bleiben hiervon unberührt.
5.3.3 Vorwerk ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle für Verbraucher teilzunehmen.